Seite 8 - KDO KOMin 4_2011 HOLZ

SEO-Version

80 tItElthEma
den Gesamtabschluss gut vorbereiten!
Interview mit Ina Pfeiffer, wirtschaftsprüferin und steuerberaterin
Die Treuhand Oldenburg GmbH betreut als Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungsgesellschaft inzwischen auch zahlreiche
öffentliche Verwaltungen. Dabei steht derzeit das Thema Gesamt-
abschluss ganz oben auf der Liste. Im Interview mit KOM:in
erläutert Ina Pfeiffer, warum es wichtig ist, sich jetzt mit dem
Thema zu beschäftigen.
Frau Pfeiffer, was ist unter einem Gesamtabschluss zu verstehen?
Aufgrund von Ausgliederungen verfügen die meisten Kom-
munen inzwischen über konzernähnliche Strukturen. Der Gesamt-
überblick über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kom-
mune war bisher durch die unterschiedlichen Rechnungslegungs-
systeme nicht gegeben. Nach Einführung der „Doppik“ bieten die
Rechnungslegungssysteme die Möglichkeit, einen Gesamtab-
schluss über das gemeindliche Vermögen aufzustellen.
Welche Rechtsvorschriften sind relevant?
Die rechtlichen Vorschriften ergeben sich
durch die NGO, die ab dem 1. November 2011
durch das NKomVG abgelöst wird. Subsidiär sind
das HGB, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buch-
führung und die Grundsätze ordnungsmäßiger
Konzernrechnungslegung zu beachten. Für Nie-
dersachsen beschäftigt sich auch die AG Gesamt-
abschluss mit diesem Thema und veröffentlicht
ihre Arbeitsergebnisse und Hinweise.
Und welche wesentlichen Herausforderungen gibt
es bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses?
Schon die Festlegung des Konsolidierungs-
kreises kann sehr zeitaufwändig und komplex
sein. Ob ein verselbständigter Aufgabenträger
voll oder at Equity konsolidiert oder auch nur
at Cost bilanziert werden muss, bestimmt sich
nicht nur anhand von Beteiligungsquoten. An-
dere Kriterien sind z. B., wie viele Stimmrechte
die Kommune hat oder ob sie Rechte zur Bestel-
lung oder Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs-, Lei-
tungs- oder Aufsichtsorgans ihres verselbständigten Aufgaben-
trägers hat. Alles unter Beachtung des Grundsatzes der Wesent-
lichkeit.
Welche Aufgaben haben die Unternehmen, die in den Gesamtab-
schluss einbezogen werden?
Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen verselbstän-
digten Aufgabenträger müssen der Kernverwaltung alle für
die Erstellung des Gesamtabschlusses notwendigen Zahlen und
Informationen (Konsolidierungspaket) zur Verfügung stellen.
Das Konsolidierungspaket kann auf der Basis von Excel oder
anderer Softwareprogramme erstellt werden.
Und wann muss der Gesamtabschluss erstellt werden?
Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG soll der Ge-
samtabschluss innerhalb von sechs Monaten
nach Ende des Haushaltsjahres aufgestellt sein.
Der erste Gesamtabschluss soll bis zum 30. Juni
2013 aufgestellt sein.
Welche Vorbereitungen müssen getroffen werden?
Der 30. Juni 2013 ist noch lange hin, aber bis
Anfang 2012 ist der vorläufge Konsolidierungs-
kreis festzulegen, da die voll zu konsolidierenden
Unternehmen für konzerninterne Leistungsbezie-
hungen gesonderte Bestands- und Erfolgskonten
einzurichten haben. Dies vereinfacht die Abstim-
mungen und Konsolidierungen am Ende des Jah-
res. Sinnvoll ist auch die Abstimmung der Bilanz-
salden bereits am1. Januar 2012 und amEnde eines
jeden Quartals. Sie sehen, die Ersteller des Gesamt-
abschlusses haben bis 2012 noch so einiges zu
bedenken und zu entscheiden … und das Jahr 2012
kommt schneller, als man denkt.
Frau Pfeiffer, wir danken für das Gespräch.

Entwickelt mit FlippingBook Publisher